Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung von Feuerbrand
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.01.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat LMA mit dem Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kernobst beschränkt.
Die Zulassung von LMA wird für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 29. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 208000 kg begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Freiland Kernobst zum Zeitpunkt vor der Blüte oder nach Hagel vor der Blüte gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Die exakten Zeitpunkte der Behandlungen wurden wie folgt festgelegt: 3x ab BBCH 61 bis BBCH 67; 1x nach Hagel bis BBCH 81
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in min. 250 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe festgesetzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.