Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Bekämpfung von Larven der Wiesenschnake in Wiesen und Weiden
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.10.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Steward mit dem Wirkstoff Indoxacarb zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Wiesenschnake (Tipula-Arten) auf Wiesen und Weiden beschränkt. Dabei ist die Behandlung ausschließlich für Flächen vorgesehen, die im Rahmen der Frühjahrs-Notfallzulassung des Mittels Steward nicht behandelt werden konnten und auf denen ein Starkbefall mit Tipula-Larven vorhanden ist.
Die Zulassung von Steward wird für die Zeit vom 27. Oktober 2020 bis zum 23. Februar 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 4.625 kg beschränkt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 18.500 ha Wiesen und Weiden.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Wiesenschnake-Larven (Tipula-Arten) darf nach Warndienstaufruf im Herbst im Nachauflauf der Kultur auf Freilandflächen mit Starkbefall gespritzt werden, die im Rahmen der Frühjahrs-Notfallzulassung nicht behandelt werden konnten. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,25 kg/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit auf Wiesen und Weiden wurde auf exakt 7 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.