Pflanzenschutzmittel – Shark-Notfallzulassung in Weinreben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Shark mit dem Wirkstoff Carfentrazone (als Ethylester) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Stockaustriebe in Weinrebe - ausgenommen Junganlagen bis zum 4. Standjahr - beschränkt.
Die Zulassung von Shark wird für die Zeit vom 9. April 2020 bis zum 6. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 2.640 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für 8.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau von Weinreben ausgebracht werden deren Nutzung als Kelter- und Tafeltraube vorgesehen ist. Ausgenommen davon sind Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Das Mittel darf zur Stammbehandlung / Reihenbehandlung mit Abdrift mindernden Düsen oder Spritzschirm ge-spritzt werden ab 3 Laubblätter bis Beginn Blüte: 10% der Blütenkäppchen abgeworfen, nach dem Austrieb bis 15 cm Trieblänge der Stockausschläge. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behand-lungsabstand muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,5 Liter/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.