Pflanzenschutzmittel – Viele Anwendungsbestimmungen ermöglichen eine zeitlich begrenzte Notfallzulassung für die Hubschrauber-Ausbringung in Laub- und Nadelholz
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Foray 76 B (Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (HD-1)) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Laub- und Nadelholz beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. April 2021 bis zum 29. Juli 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Foray 76 B-Menge wird auf 3.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 1.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf als Flächenbehandlung / mit Luftfahrzeug (Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z.B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05) bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle im Freiland gegen Junglarven bis hin zum Raupenstadium freifressender Schmetterlingsraupen gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 3,0 Liter/ha in 50 bis 70 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde mit „N“ festgesetzt und ist damit ohne Bedeutung.
Hinweis: Sämtliche Anwendungsbestimmungen sind zwingend umzusetzen. Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.