Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Don-Q und TOPSIN
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.03.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft antragsgemäß zum 19. April 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Don-Q und dessen Vertriebserweiterung TOPSIN. Außerdem wurde eine Verkürzte Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiophanat-methyl festgelegt.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 19. Oktober 2021. Sie ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Die Aufbrauchfrist ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498. Sie endet ebenfalls am 19. Oktober 2021.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Die Abverkaufsfrist 19. Oktober 2021 gilt für 2weitere Pflanzenschutzmittel:
Duett Ultra | Thiophanat-methyl + Epoxiconazol | 30.04.2020 | 30.10.2020 | 19.10.2021 |
Cercobin FL | Thiophanat-methyl | 31.10.2020 | 30.04.2021 | 19.10.2021 |
Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiophanat-methyl entsorgungspflichtig.