Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.07.2021
Aufgrund des starken Befalls mit der Kraut- und Knollenfäule hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Behandlungen mit Cuprozin progress in Kartoffel im ökologischen Anbau die Anwendungsbestimmung NT620-1 außer Kraft gesetzt und für die Zeit vom 21. Juli bis zum 17. November 2021 eine Zulassung für zwei weitere Behandlungen erteilt. Somit sind maximal 8 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr mit einer maximalen Aufwandmenge von 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr möglich. Der Maximalaufwand pro Anwendung bleibt bestehen.
Für Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Himbeere und Brombeere (auch im Gewächshaus) sowie in Holunder vom 19. Juli bis zum 15. November 2021 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) mit 0,0375 Liter/ha in maximal 600 Liter Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen (maximal 0,0375 Liter/ha je Behandlung und maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3 Tage.
Achtung:
- Die Anwendung des Mittels im Freiland muss auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen.
- Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90% - 40m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
- Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein.
- In Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer darf das Mittel an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden (NB6623).