Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53
Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 23.08.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Kiron (Wirkstoff: Fenpyroximat) gegen Spinnmilben in Hopfen vom 10. August bis zum 7. Dezember 2022 für 120 Tage zugelassen. Die Anwendung ist ausschließlich in Hopfenanlagen zulässig, in denen nachweislich für einen US-Export nach US-Norm produziert wird.
Das Mittel kann bei Überschreiten der Bekämpfungsschwellen bzw. nach Warndienstaufruf von BBCH 51 bis 79 mit 5,25 l/ha in 2900 bis 3300 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 21 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 30 m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. Zudem ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 28 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten.
Die Notfallzulassung von Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen Thripse in Gurke, Gemüsepaprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus wurde verlängert. Das Mittel ist jetzt wieder vom 12. August bis 9. Dezember 2022 für 120 Tage zugelassen. Es kann beim Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 0,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha getropft werden. Maximal zwei Behandlungen in dieser Anwendung im Abstand von mindestens 7 Tage, für die Kultur bzw. je Jahr maximal 4 Anwendungen. Den pH-Wert der Fertigation ist auf 5 bis 6 anzupassen, die Schläuche sind nahe der Pflanzenwurzeln zu platzieren. Verimark sollte im ersten Drittel des Bewässerungszyklus ausgebracht werden. Wartezeit: 1 Tag.
Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen (NZ113). Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.