Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53 und Neues aus der Zulassung
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2019
Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen die Kirschessigfliege in Himbeere und Brombeere im Freiland und im Gewächshaus vom 30. Juni bis zum 27. Oktober 2020 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 - 87) mit 0,0375 Liter/ha in maximal 600 Liter Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen (maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90%-40m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Mildicut | Cyazofamid | 31.12.2020 |
Lentagran WP | Pyridat | 28.02.2021 |
Brevis | Metamitron | 31.08.2023 |
Goltix Titan | Metamitron+Quinmerac | 31.08.2023 |