Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.01.2020
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) zur Inkrustierung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) von Saatgut von Speisezwiebeln im Freiland, Nutzung als Trockenzwiebel, befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann ab dem 5. Januar bis zum 4. Mai 2021 mit 62,5ml pro Einheit Saatgut (1 Einheit = 250.000 Samen) entsprechend 218,75ml/ha (bei maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha) zur Anwendung kommen.
Es wurden folgende Anwendungsbestimmungen erteilt:
Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden (NT6991), die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (www.julius.kuehn.de). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (NH6831). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH678).
Die Auflage NH6632 verpflichtet den Betriebsleiter, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60m um die Aussaatflächen befinden.