Pflanzenschutzmittel – Zulassungen aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Zulassung für Asolux (Wirkstoff: Asulam) gegen Kreuzkraut- und Knöterich-Arten in Spinat und frischen Kräutern für die Zeit vom 1. Mai bis zum 28. August 2021 für 120 Tage erteilt. Asulox kann nach dem Auflaufen mit 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von 0,05 mg/kg für Spinat und 0,1 mg/kg für frische Kräuter sind nach den dem BVL vorliegenden Unterlagen nicht einhaltbar. Seitens des Anwenders ist die Einhaltung dieser Höchstgehalte vor dem Inverkehrbringen der erzeugten Ware sicherzustellen. Ware, die diese Werte übersteigt, ist nicht verkehrsfähig.
Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirsche (ökologischer Anbau) für die Zeit vom 01. April bis zum 29. Juli 2021 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 3,5 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).
Quassia MD (Wirkstoff: Quassin) ist im ökologischen Hopfenanbau gegen die Hopfenblattlaus sowie im ökologischen Kern- und Steinobstanbau gegen Sägewespen für die Zeit vom 01. April bis zum 29. Juli 2021 für 120 Tage zugelassen.
In Hopfen kann das Mittel nach Ende des Blattlauszuflugs nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 l Wasser/ha gesprüht oder gestrichen werden. Maximal eine Anwendung ab 50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Beginn der Blüte (BBCH 35 - 61). Wartezeit: 60 Tage.
In Kern- und Steinobst kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf vor Schlupf der Larven mit 1,5 kg/ha in 1000 l Wasser/ha gesprüht werden. Maximal eine Anwendung ab etwa 40 % der Blüten geöffnet bis Blühende (BBCH 64 - 69). Wartezeit: F.