Pflanzenschutzmittel – Zulassungen aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen junge Nymphen von fruchtschädigenden Wanzen (Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze, Grüne Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2021 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann zum Schlupf der Wanzen kurz vor der Blüte bis unmittelbar nach der Blüte (Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze in BBCH 59 bis 71, Reiswanze, Stinkwanze, Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze in BBCH 74 bis 85) zum Einsatz kommen. Es kann maximal einmal mit 0,0375 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 0,075 Liter/ha bei maximal 2m Kronenhöhe) gesprüht werden. Wartezeit: 14 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95%-50m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein.
In Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer darf das Mittel an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden (NB6623).