Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen gegen Kirschessigfliege
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.05.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder Notfallzulassungen gegen die Kirschessigfliege für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) für die folgenden Anwendungsgebiete für jeweils 120 Tage erteilt:
Die Zulassung ist in Süß- und Sauerkirsche auf die Zeit vom 24. Mai bis zum 21. September 2022, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode vom 1. Juni bis zum 28. September 2022 sowie in Pfirsich und Aprikose vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 beschränkt.
Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen mit 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,15 l/ha je Behandlung, maximal 0,3 l/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode 5 Tage, Pfirsich und Aprikose 7 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-20m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Die Zulassung in Erdbeere (nur späte Sorten, ausgenommen remontierende Sorten) im Freiland wurde ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 erteilt. Nach festgestelltem Befall können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen mit 0,2 l/ha in 200 bis 1.000 l Wasser/ha (maximal 0,4 l/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: 1 Tag.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.