Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächshaus befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 19. Juni bis zum 16. Oktober 2020 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Achtung: Zum Schutz von Anwohnern muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 Metern zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens der Abdriftminderungsklasse 50% erfolgen. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.
Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung gegen Birnenknospenstecher und Rotbeinige Baumwanze in Kernobst (ökologischen Anbau) für die Zeit vom 1. August bis zum 28. November 2020 erteilt. Spruzit Neu kann ab Spätsommer (ab BBCH 87), wenn die Käfer wieder aktiv werden, aber vor der Eiablage in die Knospen, mit 5 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 2 m Kronenhöhe, 10 Liter/ha je Behandlung) gespritzt werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-30m.
ConShape (Wirkstoff: S-Abscisinsäure) ist zur Reduzierung des Längenwachstums des Terminaltriebes in Zierkoniferen (Weihnachtsbaumkulturen) in der Zeit vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach dem Austrieb, wenn die Terminaltriebe eine Länge von 25 bis 30 cm erreichen (BBCH 35 bis BBCH 38) mit 2,4 Liter/ha in 24 Liter Wasser/ha mit einem Rollenstreichgerät gestrichen werden. Maximal eine Anwendung.