Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.02.2021
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert heute, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachfolgende Mittel im Rahmen nach Artikel 53 für jeweils 120 Tage zugelassen hat.
Für Surround (Wirkstoff: Kaolin) hat das BVL die Zulassung für die Zeit vom 8. Februar bis zum 7. Juni 2021 für 120 Tage gegen Birnblattsauger in Birne erteilt. Das Mittel darf im Spätwinter/frühen Frühjahr bei Flugbeginn der Birnenblattsauger nach Warndienstaufruf (bis BBCH 65) mit 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe (maximal 32 kg/ha bei maximal 2m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal vier Behandlungen möglich. Wartezeit: F.
Für Maxim 480 FS (Wirkstoff: Fludioxonil) wurde die Zulassung zur Saatgutbehandlung von Einlegegurken gegen Fusariosen und Stängelbrand mit 100 ml/100 kg Samen (maximaler Mittelaufwand 2,28 ml/ ha entsprechend max. 60.000 Korn pro ha) vom 11. Februar bis zum 15. Juni 2021 für 120 Tage erteilt. Wartezeit. F.
Achtung: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
Die Zulassung für Isomate CLR MAX TT gegen Fruchtschalenwickler und Lederfarbener Schalenwickler in Kernobst wird für die Zeit vom 05. April bis zum 02. August 2021 für120 Tage erteilt. Vor Flugbeginn und nach Warndienstaufruf können ab BBCH 71 je ha 750 Dispenser ausgebracht werden. Wartezeit: F.