Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.03.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet zugelassen. Das Mittel darf ab dem 26. Februar bis 25. Juni 2021 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von Anwohnern (Kind) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 50% erfolgen.
Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen den Apfelblütenstecher in Apfel vom 26. Februar bis zum 25. Juni 2021 zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf (nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn) mit 0,0625 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,125 kg/ha, 2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 90 % - 30 m, 95 % - 20 m (NW607-1). In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300). Zum Schutz des Grundwassers dürfen keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für die Zeit vom 02. März bis zum 29. Juni 2021 erteilt. Spruzit Neu kann gegen Apfelblütenstecher in Kernobst nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte mit 2,3 l/ha in maximal 500 l Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 2 Meter Kronenhöhe, 4,6 l/ha je Behandlung) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: F. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 75 % - 20 m; 90 % - 10 m (NW607-1).