Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 15.11.2021
Aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, dass mit Metalaxyl-M behandeltes Saatgut nur noch im Gewächshaus ausgesät werden darf, stehen in vielen Kulturen keine Mittel mehr zur Saatgutbehandlung für die Aussaat im Freiland zur Verfügung. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungen für Metalaxyl-M haltige Mittel für Notfallsituationen erteilt:
Maxim XL (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M) kann zur Saatgutbehandlung von Zuckermais gegen Auflaufkrankheiten, Fusarium- und Pythium-Arten mit 12,5 ml/Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 31,25 ml Produkt/ha; entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn) vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. März 2022 für 120 Tage zur Anwendung kommen. Wartezeit. F. Das behandelte Saatgut darf in der Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 zur Aussaat kommen.
Für Vibrance SB (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M + Sedaxane) wurde die Zulassung für die Saatgutbehandlung gegen Pythium ultimum, Phoma betae und Rhizoctonia solani in Futterrüben vom 21. Oktober 2021 bis zum 17. Februar 2022 für 120 Tage erteilt. Die Beizung kann wie folgt durchgeführt werden: 33,3 ml pro Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 36,6 ml Produkt/ha; entsprechend maximal 1,1 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). Wartezeit. F. Die Aussaat darf vom 1. März bis zum 28. Juni 2022 erfolgen.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.