Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 31.01.2022
Dr. F. Merz, der Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, berichtet, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 nachfolgende Zulassungen für Notfallsituationen ausgesprochen.
Das BVL hat Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) wieder für die Zeit vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2022 zugelassen. Spruzit Neu kann gegen Apfelblütenstecher in Kernobst nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte mit 2,3 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 2 Meter Kronenhöhe, 4,6 Liter/ha je Behandlung) gespritzt werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 75%-20m; 90%-10m (NW607-1).
Für Trika Expert (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) ist wieder zur Bekämpfung von Drahtwürmern in Kartoffel (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffel) ab dem 1. Februar bis zum 31. Mai 2022 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Granulat muss mit 15 kg/ha beim Legen der Kartoffeln mit sofortiger vollständiger Bedeckung mit Granulatstreuern in die offene Furche eingebracht werden. An jede Granulatstreueinheit dürfen maximal 2 Reihen angeschlossen werden, damit die Ganulatleitungen möglichst senkrecht zu den Scharen verlaufen. Vor Beginn der Ausbringung ist das Granulatstreugerät entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers zu kalibrieren (Abdrehprobe). Wartezeit: F.
Die Ausbringung der Granulate muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen
- das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
- bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist
Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.
Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Meter vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
Achtung:
- Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer muss bei der Anwendung des Mittels mindestens ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden (NW601).
- Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein (NW706).
- Zum Schutz des Grundwassers darf auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin oder andere Wirkstoffe, die den Metaboliten Ia bilden, Trika Expert nicht gestreut werden.