Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Futter- und Zuckerrübe für die Zeit vom 30. Mai bis zum 27. September 2022 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ab 2-Blattstadium bis Bestandesschluss (BBCH 12 bis 39) mit 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Zum Schutz des Grundwassers ist eine Behandlung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten, verboten. Die Anwendung darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 50 % - 15 m; 75 % - 10 m; 90 % - 5 m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Für Luna Sensation (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Fluopyram) wurde die Zulassung gegen Echten Mehltau in Hopfen vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf von BBCH 31 bis 37 mit 0,27 l/ha in 800 bis 1200 l Wasser/ha, BBCH 37 bis 55 mit 0,4 l/ha in 1500 bis 2200 l Wasser/ha und BBCH 55 bis 79 mit 0,6 l/ha in 2600 bis 3300 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen zulässig. Wartezeit: 21 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
Für Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde wieder eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Himbeere und Brombeere (auch im Gewächshaus) sowie in Holunder im Freiland vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) mit 0,0375 l/ha in maximal 600 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen (maximal 0,0375 l/ha je Behandlung und maximal 0,075 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3 Tage.
Die Anwendung des Mittels im Freiland muss auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 40 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein.
In Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer darf das Mittel an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden (NB6623).