Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 27.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Pflanzenschutzmittel gegen den Rapserdfloh (Larven und Adulte) in Winterraps für jeweils 120 Tage zugelassen:
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) kann vom 15. August bis zum 13. Dezember 2022 mit 0,4 Liter/ha in mindestens 200 Liter Wasser/ha maximal einmal gespritzt werden. Wartezeit: F.
Minecto Gold (Wirkstoff: Cyantraniliprole) kann vom 1. September bis zum 29. Dezember mit 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha maximal einmal zur Anwendung kommen. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern darf nur mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Abstände einzuhalten: 50%-20m, 75%-10m; 90%-5m (NW607-1).
Bei der Anwendung beider Mittel ist zu beachten: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (). Die Mittel sind als bienengefährlich eingestuft (B1). Sie dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Die Notfallzulassung von Proman (Wirkstoff: Metobromuron) zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächshaus wurde um 120 Tage verlängert. Das Mittel darf ab dem 22. Juni bis zum 19. Oktober 2022 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (bis BBCH 12) gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Achtung: Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von Anwohnern muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 Metern zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens der Abdriftminderungsklasse 50% erfolgen. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.