Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 für Spargel, Hopfen, Beeren und Birnen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.04.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Zulassung für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen die Spargelfliege in Spargel im Freiland nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen vom 14. April bis zum 9. August 2021 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann mit 0,75 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha als Bandbehandlung (25 bis 30 cm) spätestens bis 3 Wochen vor dem zu erwartenden Blühbeginn gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364).
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) wurde gegen den Liebstöckelrüssler in Hopfen für die Zeit vom 9. April bis zum 6. August 2021 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann auf Flächen mit Starkbefall nach Warndienstaufruf mit 0,375 ml pro Stock in 0,25 l Wasser pro Stock (maximaler Mittelaufwand 750 ml/ha bei 2.000 Stöcke/ha) als Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden. Wartezeit: F.
In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300). Zum Schutz des Grundwassers keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres. Anwendung erst nach dem Kreiseln (NW715). Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) steht wieder für 120 Tage in Beerenobst im Freiland zur Verfügung. In Johannis-, Stachel- und Heidelbeere ist die Zulassung vom 1. Mai bis zum 28. August 2021, in Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) sowie Brombeere vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 erteilt. Das Mittel kann gegen Wanderlarven und erwachsene Tiere der Maulbeerschildlaus, Gemeine Napfschildlaus, Gemeine Kommaschildlaus, Pfirsichschildlaus, San José Schildlaus, Wollige Rebenschildlaus und Zitrusschmierlaus mit 0,75 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha (maximal 1,5 l/ha und Jahr) gesprüht werden. Der Einsatz ist vor der Ernte (Johannis-, Stachel- und Heidelbeere BBCH 71 bis 81; in Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere bis BBCH 57), sowie in Heidelbeere, Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere auch nach der Ernte möglich. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zulässig. Wartezeit: F. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
In Birne ist Movento 100 SC wieder gegen Eier und Junglarven des Gemeinen Birnblattsaugers ab dem 15. April bis zum 12. August 2021 zugelassen. Das Mittel kann nach der Blüte (BBCH 69), nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in mindestens 250 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen (maximal 4,5 l/ha bei 2 Behandlungen) möglich. Wartezeit: 21 Tage.
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.