Pflanzenschutzmittel – Änderungen bei Propulse im Anwendungsgebiet Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.12.2021
Die Firma Bayer CropScience Deutschland informiert heute, dass mit dem Änderungsbescheid des BVL vom 02. Dezember 2021 für Propulse im Anwendungsgebiet Kartoffeln die beiden nachfolgenden, anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen entfallen:
- VN 231: Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
- VN 232: Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blatt-, Wurzel- und Knollengemüse frühestens 1 Jahr nach der Anwendung stattfindet.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.