Pflanzenschutzmittel – Änderungen in der Zulassung von Zusatzstoffen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 29.03.2022
Für viele Zusatzstoffe ist die Genehmigung nach dem alten Pflanzenschutzgesetz im Februar 2022 ausgelaufen. „Neu ist, dass jetzt nur noch eindeutigen Anwendungen genehmigt werden,“ so ein aktueller Hinweis der renommierten Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen. Folgerichtig rät die Buchener Expertin: „Informieren sie sich bevor sie entsprechende Zusatzstoffe einsetzen!“
„Jetzt wird konkret die Anwendung in der Kultur in Verbindung mit welchen Produkten (Herbizid, Fungizid, Insektizid oder Wachstumsregler) genehmigt,“ weiß die Pflanzenschutzberaterin aus dem Odenwald. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen, z.B. ist das Mittel Trend nur noch mit den Herbiziden Debut und Debut DuoActive zulässig, Herbosol hat derzeit keine neue Genehmigung. Ganz besonders von diesen Änderungen betroffen sind Mischungen mit Insektiziden. Eine Mischung mit Insektiziden darf nämlich nur noch dann erfolgen, wenn dies auch in der Gebrauchsanleitung als Anwendungsgebiet genannt ist.
Praxistipp: Die monatlich aktualisierte Liste der genehmigten Zusatzstoffe und der jeweiligen Bedingungen finden sie unter
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Zusatzstoffe_liste.html?nn=11019968 Hier finden sich auch die Mittel, die nicht mehr einsetzt werden dürfen.
In Ergänzung dazu weißt die Beraterin darauf hin, dass bei der Etikettierung des Mittels „Dash“ ein Fehler unterlaufen ist. Der Handel ist darüber bereits informiert und hat das korrekte Label als pdf verfügbar. Trotzdem hier die korrigierte Fassung:
- Anwendung in Kombination mit Herbiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau
- Aufwandmenge: 1,0 Liter/ha
- Max. 1 Anwendung
- Anwendung in Kombination mit Fungiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau
- Aufwandmenge: 0,8 l/ha
- (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Die Mischung mit Insektiziden wurde nicht zugelassen und ist deshalb verboten.
Aktuelles: Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedsstaaten die Freigabe von Bracheflächen und Zwischenfruchtflächen zur Futternutzung. Für Deutschland ist noch keine Entscheidung getroffen, diese wird Anfang April im Bundesrat erwartet.