Pflanzenschutzmittel – AMISTAR GOLD erhält wichtige Zulassungserweiterungen
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 24.06.2022
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Fungizid AMISTAR GOLD mit den Wirkstoffen Azoxystrobin (125 g/l) und Difenoconazol (125 g/l) vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wichtige Zulassungserweiterungen erhalten hat. Bisher ist AMISTAR GOLD gegen zahlreiche Pilzkrankheiten in Winterraps und Zuckerrüben zugelassen. Jetzt ist die Anwendung gegen wichtige Schaderreger (siehe Tabelle) auch in Weizen und Triticale möglich. AMISTAR GOLD ist noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen.
Neu sind die folgenden Anwendungsgebiete:
Kultur | Schaderreger |
Weizen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Gelbrost (Puccinia striiformis) Braunrost (Puccinia recondita) |
Triticale | Braunrost (Puccinia recondita) |
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 1,0 Liter in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung nachfolgende Anwendungsbestimmungen sind zwingend zu beachten:
- NW605-1 reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90%
- NW606 10 m
Darüber hinaus hat das BVL die Zulassung nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009 um die folgenden geringfügigen Verwendungen erweitert:
Kultur | Schaderreger |
Sommerraps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Sclerotinia sclerotiorum |
Lein | Leinrost (Melampsora lini), Echte Mehltaupilze, Alternaria Arten, Alternaria sp. |
Senf-Arten nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse | Sclerotinia sclerotiorum Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.