Pflanzenschutzmittel – Anordnung des Ruhens für Force 20 CS in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 31.01.2022
Für Tefluthrin wurde der Rückstandshöchstgehalt in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Diese untere Bestimmungsgrenze ist nicht einhaltbar.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb mit Bescheid vom 25. Januar 2022 das Ruhen der Zulassung von Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel angeordnet.
Achtung: Das Saatgut von Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel darf deshalb bis auf Weiteres nicht mehr mit Force 20 CS gebeizt werden.
Hinweis: Die Saatgutbehandlung von Schalotte, Speisezwiebel, Möhre, Wurzelzichorie, Futter- und Zuckerrüben ist weiterhin möglich.