Pflanzenschutzmittel – Anwendung von 1,4SIGHT wieder mit Benzin-Nebelgeräten zulässig
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Anwendungsbestimmung VA295 für 1,4Sight (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) gestrichen und ein neue festgesetzt:
Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird (VA297). Die Anwendung von 1,4SIGHT ist somit wieder mit entsprechenden verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten zulässig. Die Grundsätze für die Nebelerzeugung sind zu beachten (https://belchim-agro.de/produkte/14-sight/). Während der Anwendung muss das Gerät vom Anwender stets beaufsichtigt werden.