Pflanzenschutzmittel – Artikel 51 und Artikel 53 schaffen Möglichkeiten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.05.2020
Dr. F. Merz, Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Stuttgart, übermittelt heute wichtige Informationen zum aktuellen Stand der Zulassung. Denn Artikel 51 und Artikel 53 schaffen neue Möglichkeiten um der Praxis die Bekämpfung schwieriger Schaderreger zu ermöglichen.
Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
Laudis (Wirkstoff: Tembotrione) kann jetzt zusätzlich in Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter vor dem Austrieb oder nach Triebabschluss, bis einschließlich 3. Standjahr mit 1,7 Liter/ha, ab 4. Standjahr mit 2,25 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Keine Ausbringung mit tragbaren Spritzgeräten. Maximal eine Behandlung. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).
Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) in Roter, Weißer und Schwarzer Johannisbeere und Heidelbeere im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2020 für 120 Tage zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Warndienstaufruf kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,75 Liter/ha in maximal 600 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen möglich (maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3 Tage.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5 Meter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde die Zulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Erdbeere (nur späte Sorten, ausgenommen remontierende Sorten) im Freiland ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 für 120 Tage erteilt. Nach festgestelltem Befall können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen mit 0,2 Liter/ha in 200 bis 1000 Liter Wasser/ha (maximal 0,4 Liter/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: 1 Tag.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) wurde eine Zulassung gegen Thripse in Bundzwiebeln im Freiland vom 1. Juni bis 28. September 2020 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich. Wartezeit: 14 Tage.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701). Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in diesem und dem vorausgegangenen Kalenderjahr Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten und keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb dieses und des folgenden Kalenderjahres. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
Tutavir mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus wird gegen die Raupen der Tomatenminiermotte in Tomate im Gewächshaus für die Zeit vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab Schlüpfen der ersten Raupen mit 200 Liter/ha in 200 bis 1800 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 17 Behandlungen (maximal 3,4 Liter/ha und Jahr) im Abstand von mindestens 6 Tagen möglich. Wartezeit: F.