Pflanzenschutzmittel – Bromoxynil nicht erneut genehmigt!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.10.2020
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht zu erneuern. Grund ist, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ein Risiko für Anwohner und wildlebende Säugetiere ermittelt hat. Da eine Kombination aus chemischen und nichtchemischen Maßnahmen in vielen Fällen eine Alternative ist, waren auch die Bedingungen für die Anwendung einer Ausnahmeregelung nicht erfüllt.
Die Mitgliedstaaten müssen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die Bromoxynil enthalten (z.B. B 235 und Nagano), spätestens am 17. März 2021 widerrufen. Wenn Aufbrauchfristen eingeräumt werden, enden diese spätestens am 17. September 2021.