Pflanzenschutzmittel – Erneuerung der Zulassungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel noch nicht abgeschlossen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.12.2018
BVL verlängert bestehende Zulassungen um ein Jahr
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert die bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019. Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte können nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden. In solchen Fällen sieht das europäische Recht vor, dass bestehende Zulassungen, für die eine Erneuerung beantragt wurde, verlängert werden.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat wurde im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert. Für diesen Fall regelt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die notwendigen Schritte zur Erneuerung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die den betreffenden Wirkstoff enthalten. Nach dem Gesetz können Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von drei Monaten nach Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung – im Fall von Glyphosat bis zum 15. März 2018 – einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.
Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Mittelzulassungen zu entscheiden. Im Fall der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel ist dies der 15. Dezember 2018. Können die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und hat der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssen die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden. Das BVL verlängert daher die Zulassungen der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019.