Pflanzenschutzmittel – Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.02.2022
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert heute darüber, dass Venzar 500 SC (Wirkstoff: Lenacil) folgende zusätzliche Anwendungen erhalten hat:
Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) im Freiland im Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen mit
- 1 Liter/ha in 150 bis 600 Liter Wasser/ha. Maximal eine Behandlung.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-10m, 75%-5m, 90%-5m. Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405).
- 0,5 Liter/ha in 150 bis 600 Liter Wasser/ha im Splittingverfahren. Maximal zwei Behandlungen.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-10m, 75%-5m, 90%-5m. Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März (NG800).
Für beide Anwendungen gilt: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss bei Anwendung von 1,0 Liter/ha und auch im Splittingverfahren ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein (NW706). Wartezeit: F.