Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.03.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt heute für das Produkt Target SC (Wirkstoff: Metamitron) nachfolgende Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Anwendungsgebieten:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Erdbeere |
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Zierpflanzen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Target SC darf im Freilandanbau der o.g. Kulturen zur Bekämpfung von Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Efeu-Ehrenpreis eingesetzt werden.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.