Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelte heute für das Produkt Butisan (Wirkstoff: Metazachlor) nachfolgende Zulassungserweiterung in nachfolgenden Anwendungsgebiete ausgesprochen hat:
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Baumschulgehölzpflanzen |
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Butisan darf danach ab sofort auch im Freilandanbau von Baumschulgehölzpflanzen gespritzt werden. Als Anwendungszeitpunkt wurde der Zeitpunkt vor dem Auflaufen der entsprechend o.g. Unkräuter, im Frühjahr bis Herbst festgelegt. Als maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde 1 Behandlung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt bei einer Pflanzengröße über 50 cm exakt 1,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit im Freilandanbau von Baumschulgehölzpflanzen ist ohne Bedeutung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.