Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für das Produkt PRIMO MAXX II (Wirkstoff: Trinexapac) nachfolgende Zulassungserweiterungen in den entsprechend genannten Kulturen übermittelt.
Schadorganismus/ Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Halmverkürzung | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Halmverkürzung (ausgenommen: Deutsches Weidelgras) | Rasen | Zier- und Sportrasen |
Halmverkürzung, Deutsches Weidelgras | Rasen | Zier- und Sportrasen |
Angaben zur sachgerechten Anwendung
PRIMO MAXX II darf auf Rasenflächen als Flächenbehandlung im Freiland, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen/Sportplätze) ganzjährig gespritzt werden. Die jeweilige Behandlung dient der Halmverkürzung (ausgenommen: Deutsches Weidelgras), der Halmverkürzung mit „Deutsches Weidelgras“ oder der Halmverkürzung zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen.
Bei den Aufwandmengen wird wie folgt differenziert:
- zur Halmverkürzung ohne „Deutsches Weidelgras“ beträgt die Aufwandmenge 2,4 Liter/ha in 300 bis 1000 Liter Wasser/ha
- zur Halmverkürzung mit „Deutsches Weidelgras“ beträgt die Aufwandmenge 3,2 Liter/ha in 300 bis 1000 Liter Wasser/ha
- zur Halmverkürzung auf Rasen dessen Verwendungszweck der Erzeugung von Roll-/Fertigrasen festgelegt ist beträgt die Aufwandmenge 3,2 Liter/ha in 300 bis 1000 Liter Wasser/ha
Als maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurden jeweils 4 Behandlungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 bis 14 Tagen eingehalten werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich! Die Festsetzung einer Wartezeit ist in allen o.g. Fällen ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen im Freiland und im Gewächshaus ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.