Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen für den Freiland-Profianbau
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 15.12.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 51 für nachfolgende Produkte und Indikationen die bestehenden Zulassungen erweitert:
Produkt | Wirkstoff | Aufwandmenge | Kultur | Schadorganismus |
Movento OD 150 | Spirotetramat | 0,48 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha | Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber | Blattläuse |
Topas | Penconazol | 0,5 Liter/ha in 500 bis 1600 Liter Wasser/ha | Rosen | Echter Mehltau (S. pannosa) |
Trebon 30 EC | Etofenprox | 0,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha | Salate, Endivien, Feldsalat, Rucola-Arten, Spinat | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist bei keinem der genannten Produkte möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.