Pflanzenschutzmittel – Genehmigungen für Parallelhandel von Zusatzstoffen
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 01.04.2022
Ab sofort können beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anträge für den Parallelhandel von Zusatzstoffen gestellt werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der BVL-Website "Genehmigungen für den Parallelhandel" zu finden: