Pflanzenschutzmittel – Metazachlor in Rucola, Radieschen, Rettich und Meerrettich widerrufen
Wichtige Informationen des RP Stuttgart vom 19.06.2019
Mit der Verordnung (EU) 2015/400 der Kommission vom 25. Februar 2015 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Metazachlor für einige Erzeugnisse abgesenkt. Da seit kurzem auch die Abbauprodukte des Wirkstoffes berücksichtigt werden, lagen in einigen Fällen in Rucola die gesamten Rückstände oberhalb des geltenden Rückstandshöchstgehaltes. Die Überschreitung stellt keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher dar, aber die Ware ist nicht verkehrsfähig.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 13. Juni 2019 die Zulassung von Butisan und Rapsan 500 SC zur Anwendung in Rucola, Radieschen, Rettich und Meerrettich widerrufen. Anwendungen in diesen Kulturen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hinweis: Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.