Pflanzenschutzmittel – Neues aus der Zulassung, zusätzliche Anwendungsgebiete und aktuelle Änderungen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27.07.2019
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Nimbus CS | Metazachlor + Clomazone | 31.01.2021 |
Redigo M | Metalaxyl + Prothioconazol | 31.07.2022 |
Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
- Effigo (Wirkstoff: Clopyralid + Picloram) ist neu gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Rucola-Arten im Freiland mit 0,1 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha nach dem Auflaufen zugelassen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 21 Tage.
- Amistar Gold (Wirkstoffe: Difenoconazol + Azoxystrobin) kann jetzt zusätzlich gegen Rhizoctonia solani in Futterrübe mit 1 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 3 Tage.
Ergänzung LTZ Augustenberg vom 27.07.2020 - Aktuelle Informationen:
- Bei SpinTor wurde im Zulassungsbescheid für die Gewächshausanwendung gegen Thripse und Dickmaulrüssler im Bereich Zierpflanzen die festgesetzte Wartezeit von 14 Tagen entfernt und festgehalten: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung!
- Bei Laudis (Wirkstoff: Tembotrione) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Tanne zur Verwendung als Weihnachtsbaumkultur wurde die Anwenderschutzauflage zum Tragen einer Kopfhaube mit Gesichtsschutz während der Ausbringung (SS520) entfernt.