Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Freiland- und den Gewächshausanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Himbeere, Brombeere, Holunder beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 19. Juli 2021 bis zum 15. November 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 105 Liter, ausreichend für etwa 1.400 ha (jeweils 2 Behandlungen bei angenommenen 0,0375 Liter/ha und Behandlung) begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung – Freiland: Himbeere, Brombeere, Holunder – Gewächshaus: Himbeere und Brombeere
Karate Zeon darf in den jeweils genannten Kulturen und Anbauformen jeweils im Entwicklungsbereich BBCH 85 bis 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist je Kultur und Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Dabei muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tage eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit – Freiland: Himbeere, Brombeere, Holunder – Gewächshaus: Himbeere und Brombeere
Die Aufwandmenge wurde für die Anwendung in den genannten Kulturen und Anbauformen festgesetzt auf 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung und insgesamt maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Bei der Wartezeit wurde nicht differenziert. Hier gelten für alle Kulturen exakt 3 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.