Pflanzenschutzmittel – Rückstandshöchstgehalte können nicht eingehalten werden
Zugelassene Pflanzenschutzmittel und ordnungsgemäße Aufbewahrung; Foto G. Münkel, LWA Sinsheim -2022
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 10.11.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt heute mit, dass für EFFIGO (Zulassungsnummer 005866-00/06) für die Bekämpfung Einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter an Speiserüben keine Art. 51-Zulassung erteilt werden konnte, da die Rückstandshöchstgehalte gem. Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht eingehalten werden können. Wir bitte um Beachtung.