Pflanzenschutzmittel – Unruhiger Zulassungsmarkt bleibt weiter in Bewegung
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 23.11.2020
Zulassungserweiterung nach Art. 51: Die Zulassung von Buzzin (Wirkstoff: Metribuzin) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Kletten-Labkraut) in Tomate im Freiland mit 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha nach dem Pflanzen und Anwachsen gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 42 Tage.
Achtung
- Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
- Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens 50% Abdriftminderung erfolgen (VA268).
Neue Fungizidbeize in Mais: Maxim Quattro (Wirkstoffe: Thiabendazol+Fludioxonil+Metalaxyl-M+Azoxystrobin) ist gegen Fusarium- und Pythium-Arten in Mais mit 8,4 ml pro Einheit zugelassen (maximaler Mittelaufwand 16,8 ml/ha; entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten/ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn).
Achtung
- Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen (VA265). Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut angebrachten Anwendungsbestimmungen beachten!