Pflanzenschutzmittel – Wichtige Fachinformationen im Rahmen der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.11.2021
Die Firma Adama informiert heute darüber, dass die Zulassung des Insektizides MAVRIK VITA bis zum 31. August 2024 verlängert wurde. Bei MAVRIK VITA bleiben die bisherigen Auflagen und Anwendungsbestimmungen unverändert.
Gleichzeitig teilt die Firma Adama mit, dass die Zulassung des Rapsherbizids AGIL-S um die Indikation „Gemeine Quecke“ in Kartoffel, Winterraps sowie Futter- und Zuckerrübe erweitert wurde.
Achtung: Für die Queckenanwendung in den genannten Kulturen wurde mit der Aufwandmenge 1,5 Liter/ha die NW609-1: 5m erteilt. Die anderen Auflagen und Anwendungsbestimmungen der bisher zugelassenen Indikationen bleiben dagegen unverändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind bei beiden genannten Produkten sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.