Pflanzenschutzmittel – Widerruf der EU-Genehmigung des Wirkstoffs Alpha-Cypermethrin
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.06.2021
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zu widerrufen. In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin enthalten, spätestens am 7. Dezember 2021 widerrufen müssen.
Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 7. Dezember 2022. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird diese rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung und im Internet bekannt geben.
In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Alpha-Cypermethrin zugelassen:
Name | Derzeitiges Zulassungsende |
ALFATAC 10 EC | 31.10.2021* |
FASTHRIN 10 EC | 31.07.2021* |
Fastac ME | 31.12.2024 |
*) Die Zulassungen der beiden erstgenannten Pflanzenschutzmittel enden in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf vor dem 7. Dezember 2021. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Nach deren Zulassungsende gilt gemäß Pflanzenschutzgesetz und Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten und eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022.