Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2018
Mit der Durchführungsverordnung 2018/1501 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Pymetrozin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.
In Folge dessen hat heute das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit antragsgemäß die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pymetrozin zum 30. April 2019 widerrufen.
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
- Plenum 50 WG (Zulassungsnummer 005223-00)
- TAFARI (005223-60)
Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1501. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Hinweis: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.