Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Bromoxynil
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.12.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 17. März 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Bromoxynil enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht erneuert wurde.
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
Bromotril 225 EC |
Profi Bromoxy 225 |
Zeagran ultimate |
Nagano |
Buctril |
Sabel |
Certrol B |
Lotus BMX |
Bromoxynil 235 |
Caracho 235 |
B 235 |
Bo 235 |
UP BMX |
Scooter |
Profi Bromo 235 |
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Ein Widerruf ist daher nicht notwendig. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die o.g. Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
Profi Bromoxynil |
Gigant |
Xinca |
Curol B |
Profi Bromoxynil |