Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Dipel ES, BACTOSPEINE ES, Universal-Raupenfrei Lizetan und Lizetan Buchsbaumzünslerfrei zur Anwendung im Forst mit Bodengeräten
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.04.2019
Das Pflanzenschutzmittel Dipel ES und seine drei Vertriebserweiterungen dürfen seit dem 3. März 2019 nicht mehr mit Bodengeräten im Forst angewendet werden. Die Genehmigung zur Anwendung mit Luftfahrzeugen im Forst gilt jedoch weiterhin.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 3. März 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Dipel ES zur Anwendung im Forst mit Bodengeräten widerrufen. Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers.
Dipel ES enthält den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) und wird auch vertrieben als BACTOSPEINE ES, Universal-Raupenfrei Lizetan und Lizetan Buchsbaumzünslerfrei.
Folgende Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig:
Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten (Noctuidae)) | Laubholz, Nadelholz |
Schwammspinner | Laubholz, Nadelholz |
Gemeiner Goldafter | Laubholz |
Hinweise: Andere Anwendungen der genannten Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt. Insbesondere die Genehmigung zur Anwendung der genannten Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen im Forst gilt weiterhin.