Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Lamdex Forte und Lambda WG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.04.2019
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 wurden die RHG für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.
In Folge dessen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 3. April 2019 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lamdex Forte, auch vertrieben als Lambda WG, zur Anwendung an Dill auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen.
Die Anwendung an Dill ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Die Anwendungen gegen beißende bzw. saugende Insekten an frischen Kräutern wurden entsprechend geändert. Andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hinweis: Die Pflanzenschutzmittel Lamdex Forte und Lambda WG dürfen weiterhin an frischen Kräutern angewendet werden, aber nicht mehr an Dill.