Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Luna Sensation
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 11. April 2019 die Zulassung für bestimmte geringfügige Verwendungen des Pflanzenschutzmittels Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin+Fluopyram) widerrufen.
Widerrufene Anwendungen:
Schadorganismus | Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte | Verwendungszweck |
Echte Mehltaupilze | Zierpflanzen | Freiland |
Echte Mehltaupilze | Zierpflanzen | Gewächshaus |
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Daher gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 10. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 10. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.