Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Novodor FC
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.04.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mitgeteilt, dass die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) am 30. April 2019 endet. Deshalb wird die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Novodor FC zu diesem Termin widerrufen. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt.
In Deutschland ist Novodor FC als einziges Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft diese Zulassung zum 30. April 2019.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.