Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen im Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.08.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Notfallsituationen nachfolgendes Mittel zugelassen:
Die Zulassung für Curatio (Wirkstoff: Calciumpolysulfid) die Blattfallkrankheit Marssonina coronaria sowie Regenfleckenkrankheit / Fliegenschmutzkrankheit wurde zur Ausbringung im Kernobst ausgesprochen. Die Anwendung des Mittels wurde zeitlich begrenzt und für die Zeit vom 8. August 2018 bis zum 5. Dezember 2018 erteilt. Damit kann das Mittel exakt 120 Tage eingesetzt werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 63.000 Liter begrenzt.
Das Mittel kann im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf ab BBCH 74 (ab „Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T“) gespritzt oder gesprüht werden. Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 6 Liter/ha und m Kronenhöhe bei einer Wasseraufwandmenge von 500 Liter/ha und m Kronenhöhe.
Insgesamt dürfen maximal 18 Liter/ha (bezogen auf 3m Kronenhöhe) ausgebracht werden. Im Abstand von jeweils 1 Tag sind in der o.a. Anwendung 3 Behandlungen möglich. In der Kultur bzw. je Jahr können maximal 15 Anwendungen durchgeführt werden. Die Wartezeit nach der Ausbringung beträgt exakt 30 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-5m; 75%-15m, 50%-20m.
Hinweis: Sämtliche weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.