Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 in Hopfen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.07.2018
Ergänzende Informationen zur Meldung vom 09.07.2018:
Für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) wurde eine Notfallzulassung vom 05. Juli bis 01. November 2018 - für 120 Tage - zum 2. Hopfenputzen in Hopfen erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf 52.800 Liter begrenzt und damit ausreichend für etwa 10.000 ha Hopfengarten.
Das Mittel kann mit 16 Liter/ha in 900 bis 1500 Liter Wasser/ha als Reihen- bzw. Einzelpflanzenbehandlung gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge von 16 l/ha entspricht 5,3 l/ha im Hopfen in der Reihe.
Achtung: Nach Mitteilung der Firma wird die gewünschte Wirkung nur mit entsprechenden Zusätzen (AHL, Break thru u.a.) und unter bestimmten Bedingungen erreicht. Weitere Informationen dazu können auf der Homepage der Firma nachgelesen werden.