Pflanzenschutzmittel – Zulassung hat Fahrt aufgenommen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2021
Ende für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Myclobutanil und Cyproconazol
Die EU-Genehmigungen für die Wirkstoffe Myclobutanil und Cyproconazol laufen zum 31. Mai 2021 aus. Deshalb widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu diesem Termin die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen, z.B.:
- Systhane 20 EW (Wirkstoff: Myclobutanil)
- Mercury Pro (Wirkstoffe: Cyproconazol + Azoxystrobin
- Sphere (Wirkstoffe: Cyproconazol + Trifloxystrobin)
- Zardex G (Wirkstoffe: Cyproconazol + Imazalil)
Für die genannten Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder eine Zulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode im Freiland für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf ab dem 15. Mai bis 11. September 2021 in den Entwicklungsstadien BBCH 72 bis 85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) gesprüht werden. Maximal 1,2 kg/ha bei zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: 28 Tage.
Insegar ist bienengefährlich (B1). Das Mittel darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90%-20m.
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 95% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5m nicht erforderlich, wenn die angrenzenden Saumstrukturen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole ist gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche vom 5. Mai bis zum 1. September 2021 und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2021 zugelassen.
- In Süß- und Sauerkirsche kann nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 1,0 l/ha je Behandlung und 2,0 l/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. In Wasserschutzgebieten ist nur eine Behandlung zulässig (maximal 1,0 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 7 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern, in Wasserschutzgebieten (1 x 1,0 l/ha) von 15 Meter eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-15m, 75%-10m, 90%- 5m, in Wasserschutzgebieten: 50%-10m, 75%-5m, 90%-5m.
- In Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich kann nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha je Behandlung und 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. In Wasserschutzgebieten ist nur eine Behandlung zulässig (maximal 0,75 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 7 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Meter eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m.
Zum Schutz des Grundwassers keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Für Scenic Gold (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Fluopicolide) wurde die Zulassung gegen Auflaufkrankheiten in Winterraps mit 1,0 l/dt für die Zeit vom 12. Mai bis zum 8. September 2021 für 120 Tage erteilt. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51
Die Zulassung von Neudosan Neu Blattlausfrei (Wirkstoff: Kali-Seife) wurde um folgende Anwendungen erweitert:
- Gegen Blattläuse in Ackerbohne, Futtererbse und Lupine-Arten im Freiland mit 18 l/ha in 800 l Wasser/ha bis zur sichtbaren Benetzung spritzen. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10, mit verlustmindernden Geräten von 5 Metern eingehalten werden.
- Gegen Schildlausarten in Kern- und Steinobst im Freiland mit 10 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe bis zur sichtbaren Benetzung spritzen. Maximal fünf Behandlungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: F. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90%-20m. Zum Schutz der Oberflächengewässer muss zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen von 20 Metern vorhanden sein (NW706).
- Gegen Schildlausarten in Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) im Freiland mit 20 l/ha in 1000 l Wasser/ha bis zur sichtbaren Benetzung spritzen. Maximal fünf Behandlungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: F. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90%-20m.
- Gegen saugende Insekten und Spinnmilben in Beerenobst im Gewächshaus mit 20 l/ha in 1000 l Wasser/ha bis zur sichtbaren Benetzung spritzen. Maximal fünf Behandlungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: F.
Hexythiazox 250SC (Wirkstoff: Hexythiazox) steht zusätzlich für folgendes Anwendungsgebiet zur Verfügung:
- Gegen Spinnmilben in Gurke im Freiland mit 0,12 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 3. Tage
Serenade ASO (Wirkstoff: Bacillus amyloliquefaciens) kann jetzt zusätzlich zur Befallsminderung und bei schwachem Befallsdruck gegen Botrytis und Echte Mehltaupilze in frischen Kräutern im Freiland mit 8 l/ha in 300 bis 1000 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 5 Tagen. Wartezeit: F.
Verlängerung der Zulassung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Kideka | Mesotrione | 31.05.2022 |
Simba 100 SC | Mesotrione | 31.05.2022 |
Maxim XL | Fludioxonil + Metalaxyl-M | 31.05.2022 |
Stomp Aqua, Stomp Raps | Pendimethalin | 30.06.2022 |